Willkommen auf der Website der Gemeinde Breitenbach



Sprungnavigation

Von hier aus k?nnen Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:
Startseite Alt+0 Navigation Alt+1 Inhalt Alt+2 Suche Alt+3 Inhaltsverzeichnis Alt+4 Seite drucken PDF von aktueller Seite erzeugen
Druck Version  PDF
Urnenstandort Das Wahllokal befindet sich im Gemeindehaus
Urnen Öffnungszeiten Samstag, 19.30 - 21.00 Uhr
Sonntag, 09.30 - 12.00 Uhr
Hinweis Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Bedingungen / Voraussetzungen Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Ab Erhalt des Zustellkuverts kann bis zum letzten Samstag vor dem Wahl- oder Abstimmungssonttag brieflich abgestimmt werden.
Das Zustellkuvert muss spätestens am letzten Samstag vor dem Wahl- oder Abstimmungssonntag bei der von der Gemeinde bezeichneten Abgabestelle eintreffen.
Die vom Gemeinderat festgesetzte Uhrzeit für den Abgabeschluss ist zu beachten.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben, kann ein Duplikat auf der Gemeindeverwaltung verlangt werden.
Brieflich abstimmen Was ist zu beachten?
  • Kuvert vorne nicht öffnen: Das Zustellkuvert darf auf der Vorderseite nicht geöffnet werden. Der "Reissverschluss" dient dem Wahlbüro zur Entnahme des Stimmrechtsausweises.
  • Zum Öffnen: Lasche auf der Rückseite "zum Öffnen" vorsichtig aufreissen. Wahl- und Abstimmungsmaterial entnehmen.
  • Stimm- / Wahlzettel: Stimm- und Wahlzettel ausfüllen und in das Fach ohne Sichtfenster legen.
  • Stimmrechtsausweis: Den Stimmrechtsausweis unterschreiben und in das Fach mit Sichtfenster stecken. Prüfen Sie, ob die Adresse der Gemeindeverwaltung im Fenster ersichtlich ist. Zustellkuvert zukleben.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
  • ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
  • das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist
  • zu spät abgeschickt worden ist